DSGVO-Update für Vereine 2026: Was sich ändert
Auch Vereine müssen sich an die DSGVO halten — und auch 2026 gibt es einige Neuerungen, auf die Sie achten sollten. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengetragen.
1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten — Pflicht ab 50 Mitgliedern
Wer als Verein regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet (Mitgliederliste, Beiträge, E-Mail-Newsletter), muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen — auch ohne förmlichen Datenschutzbeauftragten. Es genügt eine schlichte Tabelle pro Verarbeitungszweck.
2. Newsletter nur mit Double-Opt-in
Anmeldung zum Newsletter, Speicherung der Bestätigungsmail, jederzeitiger Abmeldelink — das ist heute Stand der Technik. Wer noch mit Einfach-Opt-in arbeitet, sollte zügig umstellen.
3. Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern
Hosting, Mailing, Buchhaltung — wo auch immer Dritte für den Verein personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen Sie einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Unsere Plattform bringt die nötigen Bausteine mit (siehe „DPA-Generator" im Plattform-Backend).
4. Aufbewahrungsfristen einhalten
Mitgliedsdaten dürfen nicht „auf Vorrat" gespeichert werden. Nach Vereinsaustritt: gesetzliche Fristen einhalten, dann löschen. Steuerbelege bleiben 10 Jahre, normale Mitgliedsdaten 3 Jahre — danach sollte automatisch gelöscht werden.
5. Transparenz auf der Vereinswebsite
Eine aktuelle Datenschutzerklärung und ein Impressum sind Pflicht. Unsere Vereins-Website nutzt das e.Content-Modul der Plattform, das beides als Standardseiten mitbringt — siehe Datenschutz und Impressum.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Vorstand oder die zuständige Datenschutzbeauftragte.
Der Vorstand