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Häufige Fragen
Antworten zum Meldeprozess, Schutz, Anonymität und Fristen.
Häufige Fragen
Kann ich anonym melden?
Sie können Ihre Meldung vollständig anonym abgeben. Im Postfach kommunizieren Sie pseudonym über Ihren persönlichen Zugangslink. Die Meldestelle kennt Ihre Identität nicht.
Welche Fristen gelten?
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zu Folgemaßnahmen.
Was kann ich melden?
Straftaten, erhebliche Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen EU-Recht in Bereichen wie Datenschutz, Geldwäsche, Umweltschutz, Produktsicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit oder öffentliche Auftragsvergabe.
Wer ist geschützt?
Geschützt sind Beschäftigte, Beamte, Organmitglieder, Praktikanten, Auszubildende, Bewerber sowie externe Dienstleister und Subunternehmer — unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis bereits begonnen oder schon geendet hat.
Was ist das Repressalienverbot?
Das HinSchG verbietet jede Form von Repressalien: Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing, Diskriminierung. Es gilt Beweislastumkehr zugunsten der hinweisgebenden Person.
Darf ich auch Geschäftsgeheimnisse melden?
Ja. Bei begründetem Verdacht ist die Weitergabe an die Meldestelle erlaubt — auch entgegen NDA-Klauseln.
Was passiert bei einer falschen Meldung?
Wissentlich falsche Meldungen sind nicht geschützt und können Schadensersatz und strafrechtliche Folgen auslösen. Eine später widerlegte, aber gutgläubig erstattete Meldung ist hingegen geschützt.
Wer sieht meine Meldung?
Ihre Meldung wird ausschließlich von dafür beauftragten Personen bearbeitet. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe Ihrer Identität erfolgt nur in eng begrenzten gesetzlichen Ausnahmefällen.