Grundlagen

Was ist Hinweisgeben?

Hinweisgeben („Whistleblowing“) bedeutet, Verstöße gegen Recht und Compliance über geschützte Meldekanäle zu melden — mit gesetzlichem Schutz vor Repressalien.

Das Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um. Es schützt Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Verstöße wahrnehmen und diese melden — vor Kündigung, Abmahnung, Mobbing oder sonstigen Benachteiligungen.

Drei Meldewege

  • Interne Meldestelle — beim eigenen Beschäftigungsgeber. Verpflichtend für Unternehmen ab 50 Beschäftigten und alle Behörden.
  • Externe Meldestelle — beim Bund (BfJ) oder Ländern, alternativ frei wählbar.
  • Offenlegung — als Ausnahme: Öffentlichkeit/Presse, wenn intern/extern keine Reaktion erfolgt oder unmittelbare Gefahr droht.

Welche Verstöße sind erfasst?

  • Straftaten (z. B. Untreue, Betrug, Korruption)
  • Bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten, die Leben, Leib, Gesundheit oder Beschäftigtenrechte schützen
  • Verstoß gegen EU-Recht in Bereichen wie Datenschutz, Geldwäsche, Produktsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz, öffentliche Auftragsvergabe

Bereit, einen Hinweis zu geben?

Vertraulich — mit gesetzlichem Schutz nach HinSchG.